Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf europäischer Ebene
Wir beraten zur Anwendung der europäischen Vorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der Arbeitnehmermobilität innerhalb der Europäischen Union. Wir unterstützen Arbeitgeber und natürliche Personen bei der Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften, der Beschaffung der erforderlichen Dokumente (etwa der A1-Bescheinigung) sowie bei der Erfüllung der Sozialversicherungsbeitragspflichten für Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten. Darüber hinaus begleiten wir Mandanten im Umgang mit den zuständigen Behörden, bei der Klärung des Status entsandter oder mobiler Arbeitnehmer und bei der Beilegung von Streitigkeiten oder Rechtsfragen, die sich aus grenzüberschreitender Berufstätigkeit ergeben.