Energierecht

Wir beraten im Energierecht, einschließlich der Auslegung und Anwendung der spezifischen Rechtsvorschriften des Energiesektors. Wir unterstützen Mandanten bei der Verhandlung, Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen mit Strom- und Erdgaslieferanten sowie bei der Bewertung vertraglicher Pflichten und der Steuerung der damit verbundenen rechtlichen Risiken. Darüber hinaus begleiten wir Mandanten im Umgang mit den Regulierungsbehörden, in Verwaltungsverfahren und bei der Beilegung von Streitigkeiten, die bei der Vertragserfüllung oder im Rahmen von Tätigkeiten im Energiesektor entstehen.